Code of Conduct
Präambel
SiC Recycling GmbH versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als
Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen
SiC Recycling GmbH tätig ist. SiC Recycling GmbH folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren
Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.
SiC Recycling GmbH beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner
geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die
ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen
Interessenausgleich zu bringen.
SiC Recycling GmbH handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und
Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international
anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden
festgehalten sind.
SiC Recycling GmbH steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im
Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle
geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen
Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten im In- und
Ausland nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird SiC Recycling GmbH nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird SiC Recycling GmbH nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität
SiC Recycling GmbH verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur
mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.
SiC Recycling GmbH verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. SiC Recycling GmbH respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen SiC Recycling GmbH tätig ist. Dabei achtet SiC Recycling GmbH das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.
SiC Recycling GmbH orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. SiC Recycling GmbH baut auf einen freien und fairen Welthandel.
SiC Recycling GmbH verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. SiC Recycling GmbH respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen SiC Recycling GmbH tätig ist. Dabei achtet SiC Recycling GmbH das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.
SiC Recycling GmbH orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. SiC Recycling GmbH baut auf einen freien und fairen Welthandel.
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
SiC Recycling GmbH lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir
bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von
unlauteren Vorteilen. SiC Recycling GmbH handelt in Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen
zur Prävention von Geldwäsche.
Fairer Wettbewerb
SiC Recycling GmbH tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. SiC Recycling GmbH duldet keine
wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in
Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch
unlautere Geschäftspraktiken lehnt SiC Recycling GmbH ab.
Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen
Informationen und geistigem Eigentum
SiC Recycling GmbH respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner
und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden
gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
und zur Informationssicherheit.
SiC Recycling GmbH schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum
SiC Recycling GmbH schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum
Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
SiC Recycling GmbH respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und
sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass
ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen
werden.
Wahren von Verbraucherinteressen
Soweit Produkte und Leistungen von SiC Recycling GmbH die Interessen von Verbrauchern
betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der
Produkte oder Leistungen gewährleisten. SiC Recycling GmbH stellt dabei sicher, dass die
Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden
Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt SiC Recycling GmbH die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt SiC Recycling GmbH die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.
Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In
diesem Bewusstsein übt SiC Recycling GmbH seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch
verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
Schutz von Umwelt und Klima
SiC Recycling GmbH nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden
gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima
angewendet werden. SiC Recycling GmbH arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der
geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.
SiC Recycling GmbH wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an
gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem
folgende Themen abdecken:
Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase) Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.
Tier- und Artenschutz
SiC Recycling GmbH beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt
und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung von
Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und
artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.
Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet SiC Recycling GmbH die international
anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen festgehalten sind.
SiC Recycling GmbH orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct
aufgeführt sind.
In allen Geschäftsaktivitäten ist SiC Recycling GmbH bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder
zu verursachen noch zu diesen beizutragen. SiC Recycling GmbH erwartet das Gleiche von seinen
Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt SiC Recycling GmbH hierbei seine
Lieferanten.
Beschäftigungsverhältnisse
SiC Recycling GmbH behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. SiC Recycling GmbH lehnt
jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder
sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.
SiC Recycling GmbH wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende
Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden
sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die
wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung
und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.
SiC Recycling GmbH respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr
Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu
beenden.
Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
SiC Recycling GmbH toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche
Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt SiC Recycling GmbH keine
Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine
Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen organisiert.
SiC Recycling GmbH erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
SiC Recycling GmbH erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
Ablehnen von Zwangsarbeit
SiC Recycling GmbH lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche
Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher
Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits-
und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards
nicht vereinbar sind.
Grundsätze der Vergütung
SiC Recycling GmbH wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen
Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. SiC Recycling GmbH stellt sicher,
dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der
tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern
oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet [Unternehmen]
darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die
Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von SiC Recycling GmbH nicht geduldet.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von SiC Recycling GmbH nicht geduldet.
Arbeitszeiten
SiC Recycling GmbH wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur
Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.
SiC Recycling GmbH achtet darauf, dass:
die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht
überschritten wird Arbeitszeitregelungen eingehalten werden
SiC Recycling GmbH achtet darauf, dass:
Koalitionsfreiheit
SiC Recycling GmbH respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und
Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im
jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig
ist, sucht SiC Recycling GmbH für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.
Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
SiC Recycling GmbH schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung,
die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich SiC Recycling GmbH zur Chancengleichheit und
lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und
ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller
Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab.
SiC Recycling GmbH lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher
Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
SiC Recycling GmbH beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und
Gesundheitsschutzstandards. SiC Recycling GmbH sorgt für ein sicheres und
gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und
arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden
und Dritter zu erhalten.